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Aufforderung zur Bewerbung für die anstehende Wahl zur Besetzung der Schiedsstelle in der Gemeinde Kraftsdorf

Auf Grund des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 1996 (GVBl. S. 61) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2022 (GVBl. S. 199) sind eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson zur Besetzung der Schiedsstelle der Gemeinde Kraftsdorf, für eine 5-jährige Amtszeit, neu zu wählen.

 

Die Schiedsperson ist u.a. im Nachbarschaftsrecht oder im Strafrecht bei Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses zunächst zuständig.


Selbst eine erfolglose Schlichtung kann somit eine wichtige Voraussetzung für das weitere Vorgehen sein. In Thüringen geht in Privatklagedelikten die Schlichtung einem Strafverfahren vor Gericht vor, d.h. dass zunächst die Schlichtung versucht werden muss.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer

  1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
  2. bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat,
  3. nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.

 

Außer aus den oben genannten Gründen, soll auch nicht als Schiedsperson berufen werden, wer

  1. gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeiten verstoßen hat oder
  2. wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 dieses Gesetz gleichgestellte Person für das Amt nicht geeignet ist.

 

Zur Wahl kann auch eine Person vorgesehen werden, die in der Gemeinde schon als Schiedsperson tätig ist. Dies gilt auch für eine bereits aus dem Schiedsamt ausgeschiedene Person, falls sie noch in der Gemeinde wohnt.

Mitbürger, die Interesse an dieser wichtigen ehrenamtlichen Arbeit haben, können ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf) ist bis 31. März 2023 an folgende Adresse zu senden:

 

Gemeindeverwaltung Kraftsdorf

Stichwort: Schiedsperson

Straße der Einheit 63

07586 Kraftsdorf

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