Schlichten ist besser als richten
Die Hauptaufgabe der Schiedspersonen liegt darin, zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Privatpersonen beizutragen. Es sind Schlichtungsverhandlungen in zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten (Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mietstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten u.v.a.) und Sühneverhandlungen bei Strafbeständen (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung u.v.a.) zu führen.
Allgemeinde Informationen finden Sie unter www.schiedsamt.de
Schiedsmann der Gemeinde Kraftsdorf:
Herr Wendt
Tel.: 0173/608 1002