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Lärmaktionsplanung

2024:

Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kraftsdorf

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum 

Lärmaktionsplan 
gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

Bekanntmachung der Gemeinde Kraftsdorf

vom 12.07.2024

 

Die Gemeinde Kraftsdorf hat als zuständige Behörde (gemäß Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung) einen Entwurf des Lärmaktionsplanes für das Gemeindegebiet erstellt.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlamentes und Rates vom 25. Juni 2002.

Danach müssen die zuständigen Behörden einen Lärmaktionsplan aufstellen sowie regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) überprüfen bzw. fortschreiben, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet. Verpflichtend zu untersuchen sind alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelegung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr. 

Weder im Bundes-Immissionsschutzgesetz noch in der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden konkrete Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt. Allerdings wurden Umweltbundesamt Prüfwerte empfohlen. Diese liegen bei 55 dB(A) nachts bzw. 65 dB(A) ganztags. Zudem sind erhebliche Belästigungen im Rahmen der Bearbeitung zu berücksichtigen. Diese sind ab Lärmpegeln von 45 dB(A) nachts bzw. 55 dB(A) ganztags zu verzeichnen.

Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung wurden gemäß § 47c BImSchG unter Berücksichtigung der Vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Lärmkarten erarbeitet. Im Ergebnis der Lärmkartierung zeigt sich, dass ausgehend von der Autobahn BAB 4 erhebliche Belästigungen im Gemeindegebiet zu verzeichnen sind.

Mit dieser Bekanntmachung entsprechend § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit über die Auslegung des Lärmaktionsplanentwurfes und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme informiert.

 

Die Auslegungsfrist des Planentwurfes beginnt am 15.07.2024 und endet am 12.08.2024.

 

Der Lärmaktionsplanentwurf ist im Internet auf den Seiten der Gemeinde Kraftsdorf unter www.kraftsdorf.de einsehbar. Der Lärmaktionsplanentwurf wird zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Bauamt, Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf, während der Dienststunden,

 

Montag               09:00 Uhr – 12:00 Uhr 

Dienstag             09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Donnerstag       09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag                09:00 Uhr – 12:00 Uhr,

 

bereitgehalten. 

 

Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Kraftsdorf können an die folgende Adresse eingesendet werden: 

 

Gemeindeverwaltung Kraftsdorf, Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf; 

E-Mail:

 

Die Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen fließen in die weitere Erarbeitung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Kraftsdorf ein. Der endgültige Plan wird nach Bewertung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen beziehungsweise Anregungen fertig gestellt. 

 

Auch im Nachgang können weitere Hinweise zu Lärmproblemen im Amtsgebiet mit Bezug zum Lärmaktionsplan natürlich gerne an die Gemeindeverwaltung übermittelt werden.

 

 

B. Becker

Bürgermeister

2022:

 

Die Durchführung der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen ist in Thüringen eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Sie dient dem Umwelt- und Gesundheitsschutz. Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Lärmkartierung sowie die Lärmaktionspläne (LAP) spätestens alle 5 Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. Die Gemeinde Kraftsdorf verfügt über einen beschlossenen LAP, den es entsprechend zu betrachten gilt. Grundlage hierfür bildet die aktuelle Lärmkartierung, welche durch das TLUBN bereitgestellt wird:

 

Umsetzung der EU – Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Abschluss der Lärmkartierung 2022

 

Veröffentlichung von Lärmkarten

Die 4. Runde der Lärmkartierung ist abgeschlossen.


Im Rahmen der Kartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55dB(A) im sogenannten Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00 - 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNIGHT) von 22:00 - 06:00 Uhr.

 

Die Kartierungsdaten wurden durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) an das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau übermittelt, von wo aus sie gemeinsam mit den Ergebnissen der anderen Bundesländer an die EU weitergeleitet worden sind.

 

Die aktuelle „Lärmkarte Straßenverkehr 2022“ ist mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung auf der Internetseite des TLUBN veröffentlicht.

 

Diese sind unter folgendem Link einsehbar:

 

Lärmkarte Straßenverkehr – Kartendienst des TLUBN

  • Luft, Lärm und Emission

  • Lärmkartierung

  • Lärmkarte Straßenverkehr

 

2017/2018:

 

Fortschreibung der Lärmaktionsplanung 

Aktuell wird der Lärmaktionsplan 2017 / 2018 der Gemeinde Kraftsdorf fortgeschrieben. Hierzu ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet. 

Hauptziel der Lärmaktionsplanung ist es dabei, weiterhin schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern. 

Grundlage der Wirkungsanalysen bildet eine Aktualisierung der durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbetroffenheiten. Hierfür wurde vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz für die verpflichtend zu betrachtenden Straßenabschnitte mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr die aktuelle Lärmsituation berechnet. In der Gemeinde Kraftsdorf betrifft dies ausschließlich die Autobahn BAB 4. Die Kartierungsergebnisse sind unter folgendem Link abrufbar: 

https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul

Begleitend zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erfolgt erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Mit dieser Bekanntmachung entsprechend § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung informiert.

Anregungen, Vorschläge oder Hinweise zu Lärmbelastungen bzw. zur Betroffenheitssituation können im Zeitraum bis zum 17. Mai 2024 mit dem Betreff „Lärmaktionsplan“ an die folgende Adresse eingesendet werden: 

Gemeinde Kraftsdorf - Bauamt
Straße der Einheit 63
07586 Kraftsdorf

E-Mail:

Die Hinweise der Bevölkerung fließen in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Kraftsdorf ein. Im folgenden Bearbeitungsprozess ist eine weitere Beteiligungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit zum Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplanes vorgesehen. 

Bitte nutzen Sie das Angebot, um auf Probleme und Konflikte hinzuweisen bzw. konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung vorzuschlagen.

 

Becker
Bürgermeister